Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude
KfW-Förderung Nr. 297, 298 für nachhaltiges Bauen - und Nr. 296
Ein neues Förderprogramm Nr. 296 "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" steht ab sofort zur Verfügung. Die KfW-Förderung Nr. 297, 298 ist seit März 2023 in Kraft und wendet sich an Baufamilien, die nachhaltig bauen oder kaufen wollen. Die Förderung ist für den Neubau von Einfamilienhäusern nur mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) möglich.
Ab sofort: Neues Förderprogramm für Neubau im Niedrigpreissegment!
Seit dem 1.10.2024 steht für den Neubau oder den Erstkauf klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland die Förderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ (296) zur Verfügung. Maximaler Förderkredit ist 100.000 Euro ab 0,88 % effektivem Jahreszins.
Weitere Informationen finden Sie hier:
KfW - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296)
Die Förderung Nr. 297, 298 wird in zwei Varianten angeboten:
Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG)
Förderungswürdig sind klimafreundliche Wohngebäude mit einem energetischen Standard eines Effizienzhaus 40. Hierzu werden die Treibhausgas-Emissionen über das gesamte Gebäudeleben hinweg betrachtet, die unter Anwendung einer Lebenszyklusanalyse (LCA) nachgewiesen werden müssen. Dabei darf nicht mit fossilen Energien oder Holz geheizt werden.
Im KfW-Programm Nr. 297 „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude - private Selbstnutzung“ werden max. 100.000 Euro pro Wohneinheit finanziert. Das bedeutet z. B. für ein Haus mit Einliegerwohnung wird ein Kredit über 200.000 Euro gewährt.
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (KFWG-Q)
Mit einem klimafreundlichen Wohngebäude und dem Zusatz Q ist ein Effizienzhaus 40 gemeint, das zusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat tragen muss. Das ist entweder das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“. Gefördert wird bis zu einer Summe von 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Was wird vorausgesetzt, um das QNG zu erhalten?
Um das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude zu erhalten, muss das Haus ein spezielles Nachhaltigkeits-Bewertungs-System bestehen. Darin wird neben dem Bau des Wohnhauses sein kompletter Lebenszyklus mit einbezogen:
Wie viele Ressourcen benötigt der Hausbau?
Welche Auswirkungen hat der Hausbau auf die Umwelt?
Wie hoch sind die Unterhaltskosten?
Wie steht es mit der Wohngesundheit?
Wie gut ist die Energieeffizienz?
Das QNG-Siegel ist Voraussetzung für eine KfW-Förderung: Bei einem Kreditvolumen über 120.000 Euro beträgt der max. Tilgungszuschuss 5 %, das sind max. 6.000 Euro Förderung.
Steuerlich absetzbar ist für das Nachhaltigkeitssiegel der notwendige Energieberater mit 50 % (max. 5.000 Euro).
Relevant sind die CO2-Emissionen und der Energiebedarf des Hauses - über seine gesamte Lebensphase hinweg. Bei jedem Neubau wird genau geprüft, ob die Anforderungen erfüllt werden, woraufhin eine Zertifizierung erfolgt. Über den Erhalt des Siegels entscheidet demnach die Ökobilanz des Gebäudes.
Energieexperte/ Nachhaltigkeitsberater
Dieser muss verpflichtend für die Beantragung und Begleitung des Projektes eingebunden sein. Zur Beantragung der Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG" müssen außerdem eine QNG-Zertifizierungsstelle sowie ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater hinzugezogen werden.
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Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen mit der KfW-Förderung 297, 298:
Klimafreundlicher Neubau/ Wohngebäude (297, 298)
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